Sonderrechte und Wegerechte


Der Unterschied zwischen Sonderrechten im Straßenverkehr und dem Wegerecht ist schnell erklärt: Wegerecht bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer Platz machen müssen. Dieses Recht besitzt nur, wer es mit Blaulicht und Martinshorn einfordert. Diese so genannte Sondersignalanlage dürfen nur von entsprechend zugelassenen Fahrzeugen der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Sanitär etc. verwendet werden. Sonderrechte dagegen hat jeder, wenn höchste Eile geboten ist – also vor allem dann, wenn es um Menschenleben geht. Das Recht besagt, dass man sich nicht an die Straßenverkehrsordnung halten muss, also über rote Ampeln fahren oder Stoppschilder missachten kann. Dies muss selbstverständlich unter strenger Beobachtung des Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer geschehen und entsprechend signalisiert werden, z.B. mit Hupe, Warnblinkanlage und Lichtsignalen. Sonderrechte müssen im Kontrollfall nachweisbar sein – ein verspäteter Termin dient nicht als Erklärung. Und: Ein bedrohtes Menschenleben wird vom herbeigerufenen Notarzt meist schneller und besser behandelt, als durch Raserei über rote Ampeln!